Das Verpackungsgesetz legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach §23 KrWG für Verpackungen mit der Zielsetzung fest, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.
Verkaufsverpackungen:
Die Rücknahme und Entsorgung / Verwertung der Verkaufsverpackungen haben wir an Noventiz GmbH übertragen.
Transportverpackungen:
Die Rücknahme und Entsorgung / Verwertung der Transportverpackungen übernimmt Noventiz GmbH
Grüner Punkt:
Unsere Verkaufsverpackungen sind mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet. Für diese Markennutzung werden die Gebühren an das Duale System Deutschland GmbH (DSD) entrichtet.
Hinweis für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen beim Endverbraucher:
Wir sind nach aktuellen Verpackungsgesetz gemäß §15 Abs- 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungszeile nach der EU-Richtline 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.